Remit-Meldepflichten jetzt dringend prüfen

Am 7. Januar ist die Durchführungsverordnung zur EU-Verordnung REMIT in Kraft getreten. Für EVU bedeutet dies, es wird höchste Zeit intern zu prüfen, ob alle meldepflichtigen Informationen vorliegen bzw zu definieren, welche Daten noch erfasst werden müssen. Zudem müssen in der Regel interne Systeme angepasst werden, um den umfangreichen Datentransfer zu automatisieren.

Viel Zeit bleibt dafür nicht. Denn Handelsabschlüsse, die über einen so genannten Organisierten Marktplatz (OMP – Organized Market Place) wie eine Börse getätigt werden, müssen ab dem 7. Oktober 2015 gemeldet werden. Etwas mehr Zeit bleibt für die Meldung von bilateralen Geschäften: Hierfür besteht Meldepflicht ab dem 7. April 2016. Für fast alle Geschäfte gilt dann, dass sie so schnell wie möglich – spätestens aber einen (Arbeits-)Tag nach Abschluss – gemeldet werden müssen. Zu beachten sind allerdings auch Geschäfte, die zwar vor dem 07. Oktober 2015 bzw. 07. April 2016 geschlossen wurden, deren Erfüllung aber (auch) nach diesen Daten stattfindet. Dies bedeutet: Auch heute getätigte Geschäfte müssen spätestens 90 Tage nach dem 7. Oktober 15 bzw. 7. April 2016 gemeldet werden, sofern die Energielieferung beispielsweise für das 3. Quartal 2016 vereinbart wurde. Allerdings verlangt Brüssel in diesen Fällen nur, dass die Daten gemeldet werden, die bereits vorhanden sind.

Die CKE rät allen Handelsteilnehmern, sich der Thematik  möglichst zeitnah anzunehmen. Denn es kann 3 bis 6 Monate dauern um zu prüfen, welche meldepflichtigen Daten vorliegen bzw. ob und wie noch nicht vorliegende Daten angereichert werden müssen. Für die IT-seitige Umsetzung sollten ebenfalls 3 Monate veranschlagt werden. Für Fragen steht Ihnen unser CKE-Experte Edmund Menge unter edmund.menge at ck-energy.de bzw 06195-673026 zur Verfügung.

REMIT ist die EU-Verordnung zur Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts.

Für einee Übersicht des Zeitplans bitte auf die Grafik klicken:

remit

Schreibe einen Kommentar