Am 7. Januar ist die Durchführungsverordnung zur EU-Verordnung REMIT in Kraft getreten. Für EVU bedeutet dies, es wird höchste Zeit intern zu prüfen, ob alle meldepflichtigen Informationen vorliegen bzw zu definieren, welche Daten noch erfasst werden müssen. Zudem müssen in der Regel interne Systeme angepasst werden, um den umfangreichen Datentransfer zu automatisieren.
Viel Zeit bleibt dafür nicht. Denn Handelsabschlüsse, die über einen so genannten Organisierten Marktplatz (OMP – Organized Market Place) wie eine Börse getätigt werden, müssen ab dem 7. Oktober 2015 gemeldet werden. Etwas mehr Zeit bleibt für die Meldung von bilateralen Geschäften: Hierfür besteht Meldepflicht ab dem 7. April 2016. Weiterlesen